Mein "juristischer Instinkt" als Laie sagt mir, dass das Recht am eigenen Bild trotz dieses Textes nicht "umschifft" werden kann. Bei dem Wunsch des Veranstalters, dass Fotos (der Exponate) ausdrücklich angefertigt werden können und sollen, kann es nicht darum gehen, die attraktive Messe Hostess aus allen möglichen und unmöglichen Perspektiven zu fotografieren. Um nur mal die Spannbreite denkbarer Extreme darzustellen.wernerle2 hat geschrieben: So 17. Sep 2023, 10:27 Dann braucht also keiner der Fotografierenden seine Bilder mühsam verpixeln, bevor er sie ins Forum stellt.
Den Text sollte man sich merken. Der ist sehr gut zu gebrauchen, z.B. für Altenbeken.
Wenn die Wahrscheinlichkeit auch eher zu vernachlässigen scheint, landet ein Foto der Veranstaltung, in dem sich ein Mensch "unvorteilhaft" abgelichtet und veröffentlicht fühlt, trotzdem vor dem Richter...
Mein Fazit: Ich wäre bei der Veröffentlichung von Fotos, die Menschen klar erkennbar (und nicht eindeutig "als Beiwerk") zeigen, trotz des Zettels eher zurückhaltend. Wohl wissend, dass ich selbst schon oft genug bei 1:1 Eisenbahnveranstaltungen dagegen verstoßen habe, aber bislang glücklicherweise immer "oben geblieben" bin.
