Ginge ja nur für zukünftige Geschäfte, weil man dafür wohl die AGB ändern müsste?DiRo hat geschrieben: Fr 29. Mai 2026, 09:59 Die Zeit zu stornieren würde ich verkürzen, oder wie Du schon mal geschrieben hast, ein Erinnerungsmail an die Kunden mit lieferbarer Menge über 500 € und bei Nichtreaktion anschließende Wiederverfügbarkeit für andere Kunden!
Ich habe leider nur Nullen bei lieferbaren Mengen.![]()
Wenn du es jetzt macht, rufen sicherlich gleich einige ihren Anwalt an.
AGB ändern: ... die maximale Lagerzeit in der Lagerbox beträgt 6 Monate ab Mitteilung der Warenverfügbarkeit. Eine Verlängerung der Lagerfrist bedarf der Zustimmung des Verkäufers. Nach Ablauf der Lagerfrist hat der Verkäufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Dann kannst du es so weiterlaufen lassen wie bisher, und dies tolerieren. Du hättest aber auch die Handhabe, problemlos volle Boxen zu räumen.
Die Formulierung bedarf natürlich noch juristischem Feinschliff.
Da der Zustand vieler Geldbörsen deiner Kunden nicht besser wird, werden die gelagerten Werte vermutlich sonst immer höher.