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Re: 1zu220-shop.de - Standort Westheim aktuell
Verfasst: Fr 20. Jun 2025, 18:04
von DerT
schyby hat geschrieben: Fr 20. Jun 2025, 15:06
Wenn ich die Fahrräder hier so sehe, ohne Reflektoren und teils ohne Scheinwerfer/Rückstrahler,
das ist, egal zu welcher Tageszeit, schon bedenklich und die 20 Euro Bußgeld dürfte man ruhig verzehnfachen, wenn es nach mir ginge.
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/z ... leuchtung/
Ich weiß, dass es off-topic ist, aber wenn schyby es schon aufs Forenparkett gebracht hat... Deshalb an diejenigen, die Gesetzeskundige sind, hätte ich eine ernstgemeint Frage: Gibt es diesen Paragrafen 67, Absatz 11 StVZO noch? Ich weiß es ehrlich gesagt nicht - der oben verlinkte Artikel der Lobbyorganisation der organisierten Dosentreiber führt keine Ausnahmen auf.
§ 67 (11) StVZO:
Für Rennräder bis 11 kg gelten Ausnahmen. Zum Beispiel anstelle der Lichtmaschine genügt eine Batterie.
Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen nicht fest montiert zu sein, sind aber mitzuführen
Es handelt sich zwar um ein MTB, das jedoch so um die 10 bis 11 Kg wiegen dürfte. Jedoch kann man an den Klickpedalen erkennen, dass es sich um ein Sportgerät handelt, mit dem man schneller als der Durchschittsradler unterwegs sein dürfte. Die lichttechnische Ausstattung wurde bestimmt im Rucksack mitgeführt.
Um keine Strafen zu bekommen: im Pulk in einer Gruppe von 20 Radlern nebeneinander auf öffentlichen Straßen fahren, obwohl ein Radweg vorhanden wäre. Dann ist es eine Trainingsgruppe. Könnte u. U. den Zorn der Lobbymitglieder auf sich ziehen mit ungeahnten Folgen...
Im anderen Fall mit dem Tourenrad mutmaße ich: da war Jörg schneller als erlaubt unterwegs und die Speichenreflektoren wirbelten davon.
Re: 1zu220-shop.de - Standort Westheim aktuell
Verfasst: Fr 20. Jun 2025, 18:09
von sturmi84
Hallo Thomas.
Du kennst dich aus und willst nicht dein Halbwissen durchsetzen wie andere
10,5Kg hat das Rad...
Die StVZO schreibt vor, dass Fahrräder bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen mit Beleuchtung ausgestattet sein müssen. Tagsüber ist dies jedoch nicht erforderlich, solange ausreichend Helligkeit vorhanden ist. Das bedeutet, dass ein Mountainbike tagsüber nicht mit fest verbauten Lichtern ausgestattet sein muss.
Jetzt aber zurück zu Jörgs Shop.
Gruß Florian
Re: 1zu220-shop.de - Standort Westheim aktuell
Verfasst: Fr 20. Jun 2025, 18:31
von schyby
DerT hat geschrieben: Fr 20. Jun 2025, 18:04
... hätte ich eine ernstgemeint Frage: Gibt es diesen Paragrafen 67, Absatz 11 StVZO noch?
Das scheint aktuallisiert worden zu sein.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html
In (5) sind die Reflektoren beschrieben, als muß.
sturmi84 hat geschrieben: Fr 20. Jun 2025, 18:09
Du kennst dich aus und willst nicht dein Halbwissen durchsetzen wie andere
Wo sollte was durchgesetzt werden? Ich lese da nur eine Meinung, die Leben retten kann.
So, nun Licht an den Lokomotiven anschalten und gut ist es.
Allzeit gute Fahrt,
Christian
Re: 1zu220-shop.de - Standort Westheim aktuell
Verfasst: Fr 20. Jun 2025, 18:57
von Andre
Als Radsportler hatte man früher in NRW eine Ausnahmegenehmigung, die in Verbindung mit dem BDR-Pass und Rennlizenz gültig war.
Gruß André
Re: 1zu220-shop.de - Standort Westheim aktuell
Verfasst: Sa 21. Jun 2025, 07:29
von jerkel
Ihr habt Sorgen... was sollte ich am 19.06.2025 tagsüber (14 bis 18 Uhr) mit Licht oder Reflektoren? Unsere Polizei hat besseres zu tun oder steht mit dem Auto irgendwo im Schatten

Darüber hinaus sieht man dort im Grenzgebiet eher selten Polizei. Auf der anderen Seite der Diemel KÖNNTE man in Ruhe mit den Kindern Auto fahren üben... ich glaube die mit dem Wiesbadener Nummernschild wissen gar nicht, dass der Bereich noch zu denen gehört
Gruß, Jörg
Re: 1zu220-shop.de - Standort Westheim aktuell
Verfasst: Sa 21. Jun 2025, 16:11
von schyby
jerkel hat geschrieben: Sa 21. Jun 2025, 07:29
Auf der anderen Seite der Diemel KÖNNTE man in Ruhe mit den Kindern Auto fahren üben...
Man könnte auch anderen, besonders Kindern Vorbild sein, in dem man ihnen ein sicheres Fahrrad vor Augen führt.
Es geht doch nur ums besser gesehen werden, als Radler. Was also spricht gegen dauerhafte Beleuchtung und Reflektoren?
Die Fahrradunfall-Statistik ist schon besch... genug.
Re: 1zu220-shop.de - Standort Westheim aktuell
Verfasst: Sa 21. Jun 2025, 16:32
von Axel
Hi,
damit diese Diskussion jetzt beendet ist, wann ein Fahrrad verkehrssicher ist:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/z ... sruestung/
oder alternativ
https://www.polizei-dein-partner.de/inf ... fpEALw_wcB
Also Licht über Dynamo oder Akku betrieben und Reflektoren auf dem Reifen (wie beim Fahrrad von Jörg zu sehen ist) oder Reflektor in den Speichen.
Viele Grüße
Axel
Re: 1zu220-shop.de - Standort Westheim aktuell
Verfasst: Sa 21. Jun 2025, 21:37
von Miniclubliebhaber
Axel hat geschrieben: Sa 21. Jun 2025, 16:32
Hi,
damit diese Diskussion jetzt beendet ist,
Nun, Jörg kann nicht nur kleine Loks und Wagen fotografieren, sondern seine Landschaftsaufnahmen und kleine Bahnstilleben sind auch sehr schön (auf seinen kleinen Fluchten). Muss ja auch mal gesagt werden

Re: 1zu220-shop.de - Standort Westheim aktuell
Verfasst: So 22. Jun 2025, 21:06
von jerkel
https://highlandgames-canstein.de
Das zum Thema: Was macht Ihr im Sommer
Gruß, Jörg
Re: 1zu220-shop.de - Standort Westheim aktuell
Verfasst: So 22. Jun 2025, 21:16
von jerkel
Heute musste ich die Firma um 10 Uhr (ja, man glaubt es kaum) verlassen. Die ganze Familie war unterwegs im Ehrenamt und Schwiegermutter war gestürzt. Also einen warmen Tag an meinem verhassteten Ort, im Krankenhaus. Im Endeffekt alles gut, die junge Frau (87) wird übermorgen wieder bei uns sein.Hat man mal nichts vor, kümmert sich der Herr schon darum, dass was ist. Ich bin dankbar, dass es so glimpflich abgelaufen ist (genäht mit 3 Stichen). War schon ein Schreck am Morgen!
Gruß, Jörg