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S-Bahn Tf mit 2,8 Promille gestoppt

Verfasst: Fr 16. Dez 2022, 14:40
von Aki

Re: S-Bahn Tf mit 2,8 Promille gestoppt

Verfasst: Fr 16. Dez 2022, 14:42
von eXact Modellbau
"...auffällig wurde er, weil er Schlangenlinien fuhr." wäre eine typische Meldung eines Reporters gewesen, der sich nicht mit der Materie auskennt. 😉

Aber
...Nachdem der Mann eine ungeplante Schleife fuhr, ....
ist nicht viel besser.

Re: S-Bahn Tf mit 2,8 Promille gestoppt

Verfasst: Fr 16. Dez 2022, 15:15
von Gunnar Häberer (✝)
Vollrausch, das gilt doch hier und jetzt eher strafmildernd!
Ego te absolvo!

Re: S-Bahn Tf mit 2,8 Promille gestoppt

Verfasst: Fr 16. Dez 2022, 15:22
von Aki
Gunnar Häberer hat geschrieben: Fr 16. Dez 2022, 15:15 Vollrausch, das gilt doch hier und jetzt eher strafmildernd!
Ego te absolvo!
2,8 Promille muss nicht immer Vollrausch sein, in manchen Ländern dieser Welt fällt das noch unter Vorglühen :drink:

Re: S-Bahn Tf mit 2,8 Promille gestoppt

Verfasst: Fr 16. Dez 2022, 15:45
von Gunnar Häberer (✝)
Nun, ich wollte auf etwas anderes hinaus!
Es gab Zeiten, in denen in anderen Teilen Deutschlands eine unter Alkohol begangene Verfehlung oder auch Straftat eher strafverschärfend bewertet wurde. Das ist heute (leider) nicht mehr so. Sich die Rübe voll knallen, obwohl man weiß, dass man da noch einen Job zu erledigen hat, ist für mich einfach nur Vorsatz! Die Juristen unter uns wissen bestimmt, was das bei der Strafbemessung zu bedeuten hat!

Re: S-Bahn Tf mit 2,8 Promille gestoppt

Verfasst: Fr 16. Dez 2022, 16:00
von Zoltan
Alkoholisierung oder Suchtmittel ist in meiner Auffassung nicht strafmildernd sondern das gegenteil ! :evil:

Re: S-Bahn Tf mit 2,8 Promille gestoppt

Verfasst: Fr 16. Dez 2022, 16:35
von Mattias Mirza
Gunnar Häberer hat geschrieben: Fr 16. Dez 2022, 15:15 Vollrausch, das gilt doch hier und jetzt eher strafmildernd!
Ego te absolvo!
Wieso? :?
Gruß
Mattias

Re: S-Bahn Tf mit 2,8 Promille gestoppt

Verfasst: Fr 16. Dez 2022, 17:05
von Aki
Alkohol im Verkehr, egal ob Strasse, Schiene, Schiffahrt etc. sollte generell viel strenger bestraft werden. Andere Länder können das besser.

Wenn man hier so die Berichte der Polizeikontrollen speziell auf der A2 liest, mit welchen Drehzahlen (nicht Motordrehzahlen) manche LKW-Fahrer Sonntagsabend in die Arbeitswoche starten, erschreckend. Mit so einem 40 Tonner auf der Autobahn kann man sehr viel Unheil anstellen. Sicher ist das ein Sch...-Leben, das ganze Wochenende auf einem Autobahnrastplatz, aber gegen die Arbeitsbedingungen unternimmt die EU leider nichts.

Auch Binnenschiffer gabs hier schon, die im dichten (Alkohol-)Nebel die Brücken übersehen haben und ihre Steuerkabine nicht eingefahren haben.

Re: S-Bahn Tf mit 2,8 Promille gestoppt

Verfasst: Fr 16. Dez 2022, 17:12
von Gunnar Häberer (✝)
Mattias Mirza hat geschrieben: Fr 16. Dez 2022, 16:35
Gunnar Häberer hat geschrieben: Fr 16. Dez 2022, 15:15 Vollrausch, das gilt doch hier und jetzt eher strafmildernd!
Ego te absolvo!
Wieso? :?
Gruß
Mattias
Wenn der einen Kleverle als Anwalt hat, geht das in Richtung Fahrlässiger Vollrausch. Und damit ist er dann fein raus. die Strafe liegt dann auf alle Fälle unter dem, was ihn eigentlich wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Schienenverkehr erwarten würde. Die 0,2 Promille bis zur eigentlichen Grenze von 3 Promille dürften da auch keine Rolle mehr spielen. Die schafft er dann vielleicht noch bei der Blutuntersuchung, zumindest zeitlich vorher!