Re: Z-Stammtisch Bayern
Verfasst: Mi 24. Nov 2021, 22:18
Hallo,
ich werde für Samstag keine Einladungen verschicken.
Zum 24. November (Inkrafttreten) wurde die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) erlassen.
Gemäß der Verordnung könnte ein von mir organisiertes Treffen in die Rubrik der "privaten und öffentlichen Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten (z. B. Weihnachtsfeiern, Hochzeiten, Geburtstage etc.)" fallen. Für diese gelten in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 1000 (wie derzeit im Kreis Freising) die "2G plus" - Regeln (hier brauchen also auch Geimpfte und Genesene zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Schnelltest).
Als Veranstalter wäre ich für Einhaltung der Regeln bzw. deren Überprüfung verantwortlich. Ich kann dies aber nicht sicherstellen, da ich selbst nicht vor Ort sein werde und auch niemanden gefunden habe, der dies übernehmen möchte.
Nach Rücksprache mit dem Betreiber des "Alten Wirt" in Hallbergmoos darf ich aber mitteilen, dass Gaststube und Saal geöffnet sind; es gelten dort die 2G-Regeln für Gastronomie.
Sollten sich also gegen 14:00 Uhr dort einige Leute treffen, die zufällig demselben Hobby nachgehen, so liegt das nicht in meiner Verantwortung, da es keine organisiere Veranstaltung ist.
Viele Grüße aus Borchen,
Axel
ich werde für Samstag keine Einladungen verschicken.
Zum 24. November (Inkrafttreten) wurde die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) erlassen.
Gemäß der Verordnung könnte ein von mir organisiertes Treffen in die Rubrik der "privaten und öffentlichen Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten (z. B. Weihnachtsfeiern, Hochzeiten, Geburtstage etc.)" fallen. Für diese gelten in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 1000 (wie derzeit im Kreis Freising) die "2G plus" - Regeln (hier brauchen also auch Geimpfte und Genesene zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Schnelltest).
Als Veranstalter wäre ich für Einhaltung der Regeln bzw. deren Überprüfung verantwortlich. Ich kann dies aber nicht sicherstellen, da ich selbst nicht vor Ort sein werde und auch niemanden gefunden habe, der dies übernehmen möchte.
Nach Rücksprache mit dem Betreiber des "Alten Wirt" in Hallbergmoos darf ich aber mitteilen, dass Gaststube und Saal geöffnet sind; es gelten dort die 2G-Regeln für Gastronomie.
Sollten sich also gegen 14:00 Uhr dort einige Leute treffen, die zufällig demselben Hobby nachgehen, so liegt das nicht in meiner Verantwortung, da es keine organisiere Veranstaltung ist.
Viele Grüße aus Borchen,
Axel