Wir sind ein Freundeskreis, der sich dem Maßstab 1:220 verschrieben hat und allen Interessierten - Einsteigern wie Profis - mit Rat und Tat zur Seite steht. ( Verantw. i. S. d. TMG: Z-Freunde International e.V. - Brandenburg 6 - 56856 Zell / Mosel )
So, bei uns ist jetzt mit Versand bist Montag erst mal Schluß. Wir packen nun unsere sieben Sachen und bereiten uns auf Altenbeken vor. Der Laden bleibt Freitag und Samstag geschlossen. Unsere Vermieterin wimmelt Besucher ab .
Wir freuen uns sehr, Euch in Altenbeken zu sehen. Wir kommen mit 2 Anlagen und 3 Personen für Gespräche und Beratung.
Prima! Zur Vorfreude auf Altenbeken gesellt sich gerade eine Abmahnung mit Zahlungsaufforderung:
Der zu zahlende Gesamtbetrag berechnet sich wie folgt:
Schadensersatz gemäß vorstehender Berechnung EUR 190,00
Dokumentationskosten EUR 85,00
Zinsen EUR 368,79
Rechtsanwaltsvergütung: Gegenstandswert: EUR 190,00
1,3 Geschäftsgebühr gem. § 13 RVG, Nr. 2300 VV RVG EUR 66,95
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG EUR 13,39
Gesamtbetrag ________________________________________EUR ________________________________________724,13
Den Eingang des Gesamtbetrages in Höhe von EUR 724,13 erwarten wir spätestens bis zum
27.05.2026
Bemängelt wird die Nutzung eines Bildes in einer Ausgabe im Trainini 11/2005. Ich habe das Trainini-Archiv deshalb vorerst offline genommen.
Holger muss nun einmal prüfen, inwieweit Nutzungsrechte für das Bild vorliegen. Liegen diese nicht vor, verbuche ich es als Lehrgeld und lasse das Archiv offline. Liegen die Rechte vor, wird es spannend, ob das Recht auch für Archivnehmer gilt oder nur für Trainini selbst.
Nun verbannen wir das mal bis Montag aus dem Kopf und lassen uns Altenbeken nicht vermiesen.
2005! Da würde ich erstmal Widerspruch einlegen, ob die Rechtsprechung
damals schon eine Abmahnung rechtfertigt. Geht‘s noch!
Du hast ja bestimmt einen Anwalt.