1zu220-shop.de - Standort Westheim aktuell
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eXact Modellbau
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Re: 1zu220-shop.de - Standort Westheim aktuell
Die spekulieren auf jeden Fall darauf, dass man das widerstandslos bezahlt.
Meinetwegen können wir für den Rechtstreit gerne einen Gofundme-Account einrichten. Wenn jeder User 3€ gibt...
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BlueYellow
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Re: 1zu220-shop.de - Standort Westheim aktuell
Tut mir leid Jörg dass du dich mit so einem Schei** auseinandersetzten musst.
Ich hoffe dass sich das mit so wenig wie möglich Aufwand klären lässt.
@ZFI Vorstand, nehmt ihr das Archiv vielleicht auch erst mal offline?
Ich hoffe dass sich das mit so wenig wie möglich Aufwand klären lässt.
@ZFI Vorstand, nehmt ihr das Archiv vielleicht auch erst mal offline?
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jerkel
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Re: 1zu220-shop.de - Standort Westheim aktuell
Wir sammeln doch hier kein Geld um so etwas auch noch zu unterstützen...
Erst einmal soll Holger prüfen, ob er Bildrechte hat.
Vor ein paar Jahren wurde ich von einer Anwaltskanzlei des HSV abgemahnt wegen Nutzung der HSV Raute auf den Bussen vom Stammtisch Untereschbach, die ich im Shop hatte. Zum Glück haben die Jungs vom Stammtisch damals eine 20 Jahre alte Mail von der Mitarbeiterin des HSV gefunden, in der die Nutzung gewährt wurde. Die Mail habe ich denen gesandt. Ich habe nie wieder was davon gehört, noch nicht einmal, dass die Sache eingestellt wurde.
Hier kommt die Kanzlei übrigens auch aus Hamburg...
Gruß, Jörg
Erst einmal soll Holger prüfen, ob er Bildrechte hat.
Vor ein paar Jahren wurde ich von einer Anwaltskanzlei des HSV abgemahnt wegen Nutzung der HSV Raute auf den Bussen vom Stammtisch Untereschbach, die ich im Shop hatte. Zum Glück haben die Jungs vom Stammtisch damals eine 20 Jahre alte Mail von der Mitarbeiterin des HSV gefunden, in der die Nutzung gewährt wurde. Die Mail habe ich denen gesandt. Ich habe nie wieder was davon gehört, noch nicht einmal, dass die Sache eingestellt wurde.
Hier kommt die Kanzlei übrigens auch aus Hamburg...
Gruß, Jörg
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DiRo
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Re: 1zu220-shop.de - Standort Westheim aktuell
In dem ganzen Heft 11.2005 sind nur 3 Fotos der Fw Nürnberg zum Brand im Lokschuppen. Von HRT Informationstechnik ist da gar nichts drin.
Alle anderen Fotos sind Modellabbildungen. Ich würde mir einen RA nehmen und dagegen angehen.
Alle anderen Fotos sind Modellabbildungen. Ich würde mir einen RA nehmen und dagegen angehen.
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Trainini
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Re: 1zu220-shop.de - Standort Westheim aktuell
Hallo zusammen,
erst mal was zum Grundsatz unserer Bildnutzungen, die seit dem ersten Tag gilt: Verwendet wird nur, woran Redakteure eigene Rechte haben oder wir Rechte vom berechtigten Dritten erhalten (=Lizenz). Entsprechend wurde uns noch nie eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen.
Opfer missbräuchlicher Verwendungen sind wir schon mehrfach geworden. Immer haben wir eine persönliche und gütliche Klärung herbeigeführt, denn oft geschieht das ja unbedacht, also fahrlässig. In einem einzigen Fall war das nicht möglich und ich habe die betreffende Seite stilllegen lassen - ebenfalls ohne Anwalt und ohne Kostennote.
Daneben gibt es auch geduldete oder nachträglich genehmigte Bildnutzungen. Ein aktuelles Beispiel dafür sind meine Fotos zu Larrys erster Baureihe 95, aufgenommen auf der Intermodellbau 2006 und gezeigt in seinem Beitragsstrang zum Bauprojekt.
Der Fall, zu dem Jörg heute eine Abmahnung zugestellt wurde, betrifft ein (1) Foto, das nicht eindeutig benannt wird. Der Artikel enthält deren drei (3), die alle vom selben Bildgeber stammen: Pressestelle der Berufsfeuerwehr Nürnberg. Von dort haben wir sie samt Text für Berichterstattungszwecke direkt erhalten. Regelmäßig stammen solche Aufnahmen aus der eigenen Einsatzdokumentation der Behörde. Hier wurde sogar der Ansprechpartner und Bildgeber namentlich festgehalten.
Das habe ich auch lange nach Erlöschen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen ggü. Jörg noch nachweisen können. Bei Bildrechten bin ich pingelig und nach eigenem Beurteilen besonders sorgfältig.
Der Sachverhalt sollte sich also in Luft auflösen oder die müssten ihre behaupteten Ansprüche gegen den Lizenzgeber, die Stadt Nürnberg, geltend machen. Das ist meine laienhafte Sichtweise.
Holger
erst mal was zum Grundsatz unserer Bildnutzungen, die seit dem ersten Tag gilt: Verwendet wird nur, woran Redakteure eigene Rechte haben oder wir Rechte vom berechtigten Dritten erhalten (=Lizenz). Entsprechend wurde uns noch nie eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen.
Opfer missbräuchlicher Verwendungen sind wir schon mehrfach geworden. Immer haben wir eine persönliche und gütliche Klärung herbeigeführt, denn oft geschieht das ja unbedacht, also fahrlässig. In einem einzigen Fall war das nicht möglich und ich habe die betreffende Seite stilllegen lassen - ebenfalls ohne Anwalt und ohne Kostennote.
Daneben gibt es auch geduldete oder nachträglich genehmigte Bildnutzungen. Ein aktuelles Beispiel dafür sind meine Fotos zu Larrys erster Baureihe 95, aufgenommen auf der Intermodellbau 2006 und gezeigt in seinem Beitragsstrang zum Bauprojekt.
Der Fall, zu dem Jörg heute eine Abmahnung zugestellt wurde, betrifft ein (1) Foto, das nicht eindeutig benannt wird. Der Artikel enthält deren drei (3), die alle vom selben Bildgeber stammen: Pressestelle der Berufsfeuerwehr Nürnberg. Von dort haben wir sie samt Text für Berichterstattungszwecke direkt erhalten. Regelmäßig stammen solche Aufnahmen aus der eigenen Einsatzdokumentation der Behörde. Hier wurde sogar der Ansprechpartner und Bildgeber namentlich festgehalten.
Das habe ich auch lange nach Erlöschen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen ggü. Jörg noch nachweisen können. Bei Bildrechten bin ich pingelig und nach eigenem Beurteilen besonders sorgfältig.
Der Sachverhalt sollte sich also in Luft auflösen oder die müssten ihre behaupteten Ansprüche gegen den Lizenzgeber, die Stadt Nürnberg, geltend machen. Das ist meine laienhafte Sichtweise.
Holger
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Fbl799
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Re: 1zu220-shop.de - Standort Westheim aktuell
Wie ich sowas hasse!
Kann ich absolut nicht leiden. Bin ich (in den wenigen Fällen die ich hatte) immer gegen an gegangen und habe mich auch durchgesetzt. Ist in den meisten Fällen nichts weiter, als der Versuch übler Abzocke...
Allerdings, und ja ist mir klar, der Jörg weiß nicht wohin, vor Langeweile, aussitzen und auf sich beruhen lassen geht keinesfalls, da muss der Jörg im Zusammenspiel mit dem Holger dringend dran bleiben.
Bei sowas Frage ich zu allererst das Internet, man bekommt zumindest eine Übersicht dessen, was anliegt:
"Grundsätzlich:
Unterschreiben Sie nichts voreilig und zahlen Sie vorerst kein Geld. Da Ihnen die Nutzungsrechte vorliegen, ist die Abmahnung im Kern unberechtigt. Sie müssen nun den Nachweis erbringen und die Forderung rechtssicher abweisen.
Da eine Anwaltskanzlei die Abmahnung geschickt hat, agiert diese im Auftrag des Rechteinhabers.
1. Fristen prüfen und notieren
Fristen einhalten: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen enthalten sehr kurze Fristen für die Unterlassungserklärung und Zahlung.
Reaktionspflicht: Ignorieren Sie das Schreiben nicht, da sonst ein teures Gerichtsverfahren (einstweilige Verfügung) droht.
2. Beweise sichern (Nutzungsrechte von 2005)
Dokumente heraussuchen: Suchen Sie den alten Vertrag, die Rechnung, die Quittung oder den E-Mail-Verkehr von 2005 heraus.
Umfang abgleichen: Prüfen Sie, ob die damals vereinbarten Rechte die Nutzung in genau dieser Zeitschrift (Auflage, Region, Dauer) abdecken.
Zeitliche Befristung: Kontrollieren Sie, ob die Rechte zeitlich unbegrenzt oder nur für einen bestimmten Zeitraum (z. B. 5 Jahre) erteilt wurden.
3. Die Abmahnung schriftlich zurückweisen
Nachweis mitsenden: Antworten Sie dem Abmahner (oder dessen Kanzlei) schriftlich.
Inhalt des Schreibens: Teilen Sie sachlich mit, dass die Nutzung rechtmäßig erfolgt. Legen Sie eine Kopie des Lizenznachweises (z. B. der Rechnung von 2005) als Beleg bei.
Keine Unterlassungserklärung: Unterschreiben Sie keine strafbewehrte Unterlassungserklärung, da Sie im Recht sind.
Formulierungshilfe für Ihr Schreiben:
„Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom [Datum] weise ich die Forderungen vollumfänglich zurück.
Die Nutzung des fraglichen Bildmaterials erfolgt rechtmäßig. Meinem Unternehmen/mir wurden die erforderlichen Nutzungsrechte am [Datum im Jahr 2005] durch [Name des damaligen Vertragspartners/Fotografen] eingeräumt.
Anbei übersende ich Ihnen eine Kopie des entsprechenden Lizenznachweises (Rechnung/Vertrag).
Ich fordere Sie auf, die Angelegenheit als erledigt zu betrachten und mir dies schriftlich zu bestätigen.“
Antworten Sie der Kanzlei zwingend vor Ablauf der gesetzten Frist.
Form: Schreiben Sie per Einschreiben oder vorab per Fax/E-Mail mit qualifiziertem Sendebericht.
4. Besonderheit bei "Altfallen" (2005) prüfen
Urheber-Identität: Prüfen Sie, wer abmahnt. Ist es derselbe Fotograf von damals oder eine Fotoagentur (z. B. Image Law)?
Kette der Rechte: Manchmal wissen Agenturen nichts von alten Direktvereinbarungen zwischen Fotograf und Kunde. Der Nachweis bricht deren Anspruch direkt.
5. Wann zum Anwalt?
Wenn der Abmahner trotz Ihres Nachweises weiter auf der Forderung beharrt.
Wenn der Lizenzvertrag von 2005 unklar formuliert ist oder Lücken aufweist."
Quelle: Gemini
Dran bleiben, soll wohl (gut) werden!
Bis die Tage
Kann ich absolut nicht leiden. Bin ich (in den wenigen Fällen die ich hatte) immer gegen an gegangen und habe mich auch durchgesetzt. Ist in den meisten Fällen nichts weiter, als der Versuch übler Abzocke...
Allerdings, und ja ist mir klar, der Jörg weiß nicht wohin, vor Langeweile, aussitzen und auf sich beruhen lassen geht keinesfalls, da muss der Jörg im Zusammenspiel mit dem Holger dringend dran bleiben.
Bei sowas Frage ich zu allererst das Internet, man bekommt zumindest eine Übersicht dessen, was anliegt:
"Grundsätzlich:
Unterschreiben Sie nichts voreilig und zahlen Sie vorerst kein Geld. Da Ihnen die Nutzungsrechte vorliegen, ist die Abmahnung im Kern unberechtigt. Sie müssen nun den Nachweis erbringen und die Forderung rechtssicher abweisen.
Da eine Anwaltskanzlei die Abmahnung geschickt hat, agiert diese im Auftrag des Rechteinhabers.
1. Fristen prüfen und notieren
Fristen einhalten: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen enthalten sehr kurze Fristen für die Unterlassungserklärung und Zahlung.
Reaktionspflicht: Ignorieren Sie das Schreiben nicht, da sonst ein teures Gerichtsverfahren (einstweilige Verfügung) droht.
2. Beweise sichern (Nutzungsrechte von 2005)
Dokumente heraussuchen: Suchen Sie den alten Vertrag, die Rechnung, die Quittung oder den E-Mail-Verkehr von 2005 heraus.
Umfang abgleichen: Prüfen Sie, ob die damals vereinbarten Rechte die Nutzung in genau dieser Zeitschrift (Auflage, Region, Dauer) abdecken.
Zeitliche Befristung: Kontrollieren Sie, ob die Rechte zeitlich unbegrenzt oder nur für einen bestimmten Zeitraum (z. B. 5 Jahre) erteilt wurden.
3. Die Abmahnung schriftlich zurückweisen
Nachweis mitsenden: Antworten Sie dem Abmahner (oder dessen Kanzlei) schriftlich.
Inhalt des Schreibens: Teilen Sie sachlich mit, dass die Nutzung rechtmäßig erfolgt. Legen Sie eine Kopie des Lizenznachweises (z. B. der Rechnung von 2005) als Beleg bei.
Keine Unterlassungserklärung: Unterschreiben Sie keine strafbewehrte Unterlassungserklärung, da Sie im Recht sind.
Formulierungshilfe für Ihr Schreiben:
„Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom [Datum] weise ich die Forderungen vollumfänglich zurück.
Die Nutzung des fraglichen Bildmaterials erfolgt rechtmäßig. Meinem Unternehmen/mir wurden die erforderlichen Nutzungsrechte am [Datum im Jahr 2005] durch [Name des damaligen Vertragspartners/Fotografen] eingeräumt.
Anbei übersende ich Ihnen eine Kopie des entsprechenden Lizenznachweises (Rechnung/Vertrag).
Ich fordere Sie auf, die Angelegenheit als erledigt zu betrachten und mir dies schriftlich zu bestätigen.“
Antworten Sie der Kanzlei zwingend vor Ablauf der gesetzten Frist.
Form: Schreiben Sie per Einschreiben oder vorab per Fax/E-Mail mit qualifiziertem Sendebericht.
4. Besonderheit bei "Altfallen" (2005) prüfen
Urheber-Identität: Prüfen Sie, wer abmahnt. Ist es derselbe Fotograf von damals oder eine Fotoagentur (z. B. Image Law)?
Kette der Rechte: Manchmal wissen Agenturen nichts von alten Direktvereinbarungen zwischen Fotograf und Kunde. Der Nachweis bricht deren Anspruch direkt.
5. Wann zum Anwalt?
Wenn der Abmahner trotz Ihres Nachweises weiter auf der Forderung beharrt.
Wenn der Lizenzvertrag von 2005 unklar formuliert ist oder Lücken aufweist."
Quelle: Gemini
Dran bleiben, soll wohl (gut) werden!
Bis die Tage