Tatsächlich hat, wenn ich mich recht erinnere, Axel Hempelmann mal davon berichtet, daß er abgemahnt werden sollte, weil auf dem Foto das er in ein soziales Netzwerk gestellt hatte, das Nummernschild eines Autos erkennbar war, ein angeblicher Verstoß gegen die DSGVO.Ava hat geschrieben: Sa 23. Mai 2026, 11:28 Dh der Anwalt geht hier nicht im Interesse des Urhebers vor, sondern hat sich random irgendwelche uralten Bilder im Internet gesucht, bei dem die Urheberschaft undurchsichtig ist um darauf basierend Leute abzuzocken?
Er mußte sich selbst aktiv darum kümmern um zu belegen, daß es sich um sein eigenes Auto handelte!
Es ist wohl so, daß Abmahnungen auch ohne Auftrag erfolgen können, der Abmahner aber dann auch hinterher belegen muß, daß er beauftragt war. Wenn man ihn denn danach fragt, so habe ich das begriffen....
Was ich für eine Sauerei halte, denn viele Betroffene kennen sich nicht aus und müssen um sich zu verteidigen.......... teuer einen Anwalt bezahlen. Ein gewisser, geschockter Prozentsatz dürfte einfach zahlen. Und die Abmahnanwälte können sich offenbar Jobs verschaffen, um die sie Niemand gebeten hat.
Viele Grüße,
Michael