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Re: 1zu220-shop.de - Standort Westheim aktuell
Verfasst: Sa 23. Mai 2026, 13:24
von Michael Bahls
Ava hat geschrieben: Sa 23. Mai 2026, 11:28
Dh der Anwalt geht hier nicht im Interesse des Urhebers vor, sondern hat sich random irgendwelche uralten Bilder im Internet gesucht, bei dem die Urheberschaft undurchsichtig ist um darauf basierend Leute abzuzocken?
Tatsächlich hat, wenn ich mich recht erinnere, Axel Hempelmann mal davon berichtet, daß er abgemahnt werden sollte, weil auf dem Foto das er in ein soziales Netzwerk gestellt hatte, das Nummernschild eines Autos erkennbar war, ein angeblicher Verstoß gegen die DSGVO.
Er mußte sich selbst aktiv darum kümmern um zu belegen, daß es sich um sein eigenes Auto handelte!
Es ist wohl so, daß Abmahnungen auch ohne Auftrag erfolgen können, der Abmahner aber dann auch hinterher belegen muß, daß er beauftragt war. Wenn man ihn denn danach fragt, so habe ich das begriffen....
Was ich für eine Sauerei halte, denn viele Betroffene kennen sich nicht aus und müssen um sich zu verteidigen.......... teuer einen Anwalt bezahlen. Ein gewisser, geschockter Prozentsatz dürfte einfach zahlen. Und die Abmahnanwälte können sich offenbar Jobs verschaffen, um die sie Niemand gebeten hat.
Viele Grüße,
Michael
Re: 1zu220-shop.de - Standort Westheim aktuell
Verfasst: Sa 23. Mai 2026, 13:31
von jerkel
Wie sagte mein ehemaliger Geschäftsführer mal zu solchen "Beschäftigungen": Hätten Sie mal was ordentliches gelernt, dann würde Sie evtl. noch jemand für Ihre Arbeit bewundern.
Gruß, Jörg
Re: 1zu220-shop.de - Standort Westheim aktuell
Verfasst: Sa 23. Mai 2026, 15:46
von Torsten83
Abmahnanwälte sollten eine Fallpauschale als Entschädigung an den zu Unrecht Beschuldigten zahlen müssen, dann würde der Spuk endlich aufhören und sich auf reale Fälle konzentrieren. Wer mehr als einen Verdacht hat, könnte dann immer noch klagen und gewinnen. Der Rest würde es sich überlegen nur auf gut Glück sowas schon raus zu hauen.
Die Pauschale Entschädigung müsste Kosten einer Rechtsberatung decken + angemessenen Ausgleich durch die Belästigung.
@Jörg: dann hast du wohl was sehr ordentliches gelernt

Re: 1zu220-shop.de - Standort Westheim aktuell
Verfasst: Sa 23. Mai 2026, 16:20
von jerkel
Das muss die Politik nur erstmal wollen. Aus irgendwelchen unerklärlichen Gründen wurden ja die Abmahnung begrenzt, aber solche Fälle wie dieser ausgenommen. So hattest mir jemand erzählt.
Sei es drum. Es ist in diesem Land sehr gefährlich, sich zu engagieren. Wir sehen, wozu das führt. Das Ehrenamt hat ein Nachwuchsproblem. Nun ist unsere Dorfhomepage vom Netz und unser Trainini Archiv auch. Mal sehen wie lange es dauert, bis meine Frau für Ihre Arbeit in der Jugendmusikausbildung oder bei der Friedhofsorga einen drüber bekommt.
Gruß, Jörg
Re: 1zu220-shop.de - Standort Westheim aktuell
Verfasst: Sa 23. Mai 2026, 16:25
von Aki
Die Politik wird da nichts machen, weil da zum Großteil selbst Rechtsanwälte und Juristen aktiv sind.
Die werden doch ihresgleichen keine Einnahmequellen vermiesen
Oder warum ist damals das Provisionsverbot im Geldanlagebereich gescheitert?
Re: 1zu220-shop.de - Standort Westheim aktuell
Verfasst: So 24. Mai 2026, 15:07
von Ha-Jo-Zett
jerkel hat geschrieben: Sa 23. Mai 2026, 16:20
Das muss die Politik nur erstmal wollen. Aus irgendwelchen unerklärlichen Gründen wurden ja die Abmahnung begrenzt, aber solche Fälle wie dieser ausgenommen. So hattest mir jemand erzählt.
Gruß, Jörg
Wenn der Abgemahnte privat bzw. nichtgewerblich gehandelt hat und bei einem erstmaligen Verstoss, ist der Gegenstandswert
für die Berechnung der Anwaltsgebühren auf 1000 Euro begrenzt (§ 97a Abs. 3 UrhG). Nur so zur Info,
Beste Grüsse
Ha-Jo
Re: 1zu220-shop.de - Standort Westheim aktuell
Verfasst: So 24. Mai 2026, 15:12
von Ha-Jo-Zett
Aki hat geschrieben: Sa 23. Mai 2026, 16:25
Die Politik wird da nichts machen, weil da zum Großteil selbst Rechtsanwälte und Juristen aktiv sind.
Die werden doch ihresgleichen keine Einnahmequellen vermiesen
Oder warum ist damals das Provisionsverbot im Geldanlagebereich gescheitert?
Da bewahrheitet sich mal wieder der alte Spruch: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus."
Beste Grüsse
Ha-Jo
Re: 1zu220-shop.de - Standort Westheim aktuell
Verfasst: So 24. Mai 2026, 21:33
von jerkel
Bald ist Schützenfest. Unser Rekordvogel steht an der B7.
Gruß, Jörg
Re: 1zu220-shop.de - Standort Westheim aktuell
Verfasst: So 24. Mai 2026, 21:41
von Aki
jerkel hat geschrieben: So 24. Mai 2026, 21:33
IMG-20260524-WA0017.jpeg
Bald ist Schützenfest. Unser Rekordvogel steht an der B7.
Gruß, Jörg
wieviele Tage Betriebsruhe? Wann?

Re: 1zu220-shop.de - Standort Westheim aktuell
Verfasst: So 24. Mai 2026, 21:50
von jerkel
Eine Woche vorglühen, eine Woche "runterfahren"?
Quatsch, bin ich jemals ausgefallen?
Gruß, Jörg