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Re: 1zu220-shop.de - Standort Westheim aktuell
Verfasst: Mo 15. Jun 2026, 18:58
von Harald Hieber
Jörg,
Ist es möglich, die Abmahnende Kanzlei wegen der entstandenen Kosten in Regress zu nehmen?
Vielleicht sieht das Abmahn-System ja so was vor.
Re: 1zu220-shop.de - Standort Westheim aktuell
Verfasst: Mo 15. Jun 2026, 19:19
von Klaus M
cozi hat geschrieben: Mo 15. Jun 2026, 18:41
Stammtisch empfehle ich KA, hat in Durlach Bahnanbindung...
Und am Tag davor nach Schorndorf, da ist es auch nicht weit vom Bahnhof bis zum Bier.
Klaus
Re: 1zu220-shop.de - Standort Westheim aktuell
Verfasst: Mo 15. Jun 2026, 19:20
von jerkel
Das entscheidet mein Anwalt (H0-Kunde von mir), ob sich der Stress lohnt. Ich bin eigentlich froh, mich wieder auf die Modellbahn konzentrieren zu können.
Gruß, Jörg
Re: 1zu220-shop.de - Standort Westheim aktuell
Verfasst: Mo 15. Jun 2026, 19:39
von Fbl799
Harald Hieber hat geschrieben: Mo 15. Jun 2026, 18:58
...Ist es möglich, die Abmahnende Kanzlei wegen der entstandenen Kosten in Regress zu nehmen?
Vielleicht sieht das Abmahn-System ja so was vor.
Just mein Gedanke...
Habe mich zu dem Thema jetzt weitgehend zurückgehalten, das macht mir schlechte Laune, die ist bekanntlich weder der Gesundheit noch dem Wohlbefinden zuträglich.
Auf der anderen Seite regt sich auch mein Ur- emsländisches Gemüt - als da zu nennen wäre Dummheit, Trinkfestigkeit und eine großen Portion Entscheidungsfreude, zudem gesellt sich gerne mal die "Flexibilität" dazu, und die geht gegen Granit-Konsistenz...
Es behauptet irgendeine dahergelaufene "Institution", sie habe die Rechte an einem Foto, die sie (jetzt) ganz offensichtlich nicht hat, bringt einen riesigen Stein ins rollen und nun, wo sich die ganze Nummer als heiße Luft herausstellt, heißt es "April April, wir ziehen zurück, war alles nicht so gemeint..."
Die Nummer würde ich rein "aus Spaß" durchziehen, und die Ansprüche auf Kostenerstattung (Recherchekosten, Anwaltskosten, etc.) im Wege einer sog. "Gegenabmahnung" geltend machen. Die richtet sich dann zwar gegen den Auftraggeber (nicht die Anwaltskanzlei) aber sei es drum.
Habe neulich die Geschichte im Rahmen einer Kneipenbegegnung erzählt, mein Gegenüber, rein zufällig Anwalt, entgegnete nur:
"Abmahnmaffia, hör bloß auf..."
Re: 1zu220-shop.de - Standort Westheim aktuell
Verfasst: Mo 15. Jun 2026, 20:15
von Trainini
Moin Michael,
Rechte am Foto für den Ansprucherheber bestanden ja, das ist für das, was sie nachgewiesen haben, unbestritten. Allerdings sind die Rechte entweder nicht exklusiv gewesen, weil das Bild schon vorher an einen anderen lizenziert war (der mir die Rechte zur Veröffentlichung gegeben hat) oder es ist eben nicht exakt dieselbe Aufnahme - wonach es für mich eben aussieht, weil die Aufnahmen nicht mal völlig deckungsgleich sind.
Im Pressewesen kommt es auch immer darauf an, wie eine Lizenz ausgestaltet wird: einfache oder erweiterte Lizenz? Zeitlich befristet oder unbefristet?
Mir wurde von einem Verlag sogar schon ein Vertragsentwurf vorgelegt, der hätte es mir beim Unterzeichnen untersagt, meine eigenen Bilder überhaupt noch selbst in unserem Magazin zu nutzen! Der Verlag hätte zudem das Recht zur Weiterlizenzierung an Dritte erworben. Das wurde versucht quasi verklausuliert mitunterzuschieben, das Honorar hätte sich ggü. einer einfachen Lizenz (Abdrucken des Fotos) dabei aber nicht geändert. Diese Branche steht unter massivem Druck und das ist im geschäftlichen Alltag nicht vertrauensfördernd.
Stell Dir mal vor, ich hätte irgendwann eine Amahnung für mein eigenes Foto im Trainini erhalten und sollte Strafhonorar dafür zahlen, ein selbstgefertigtes Bild veröffentlicht zu haben! Denkbar ist so etwas zumindest in der Theorie längst...
Holger
Re: 1zu220-shop.de - Standort Westheim aktuell
Verfasst: Mo 15. Jun 2026, 20:39
von Fbl799
Trainini hat geschrieben: Mo 15. Jun 2026, 20:15
Rechte am Foto für den Ansprucherheber bestanden ja, das ist für das, was sie nachgewiesen haben, unbestritten. Allerdings sind die Rechte entweder nicht exklusiv gewesen, weil das Bild schon vorher an einen anderen lizenziert war (der mir die Rechte zur Veröffentlichung gegeben hat) oder es ist eben nicht exakt dieselbe Aufnahme - wonach es für mich eben aussieht, weil die Aufnahmen nicht mal völlig deckungsgleich sind.
Moin Holger,
wenn das mit den Rechten eben nicht (wie nachgewiesenerweise in diesem Fall) eindeutig ist, sollte man doch als Anspruchsteller (und dessen Rechtsvertreter) Vorsicht
vor Aussprechen einer Abmahnung walten lassen. Selbst wenn der Ansprucherheber
glaubte, die Rechte an dem einen Foto zu haben, hatte er sie offensichtlich nicht. Hätte er sie gehabt, hätte der Advokat mit Sicherheit nicht zurückgezogen.
So und nun? Jörg und Du, Ihr dreht jeden Stein um. Jörg macht das in diesem Falle als Geschäftsmann und eben nicht als Privatperson oder ehrenamlich. Da dürfte einiges an (zu bezahlender) Zeit für die Recherche draufgegangen sein, ich würde darauf nicht sitzen bleiben wollen...
Der Ansprucherheber hat dem Jörg einen Abmahnanwalt auf den Hals geschickt und sich im Vorfeld ganz offensichtlich geirrt.
Kann passieren, nur dem Jörg ist dadurch ohne eigenes Fehlverhalten ein Schaden entstanden, und den würde ich mir ganz sicher erstatten lassen.
Wir schimpfen hier die ganze Zeit über diesen Abmahnsumpf um jetzt zu sagen, "juchhuuu, die ziehen zurück"???!
Die andere Seite hat es vergeigt und sollte m.E. zumindest ein kleines Signal für das nächste Mal bekommen: "Augen auf vor Absenden einer Abmahnung!..."
Just meine 2 Eurocent
Re: 1zu220-shop.de - Standort Westheim aktuell
Verfasst: Mo 15. Jun 2026, 21:27
von schyby
Fbl799 hat geschrieben: Mo 15. Jun 2026, 19:39
"Abmahnmaffia, hör bloß auf..."
Wartet erst einmal die Abmahnflut ab, wenn am 19.06.2026 bei wahrscheinlich den meisten Seiten der Widerruf-Button nicht vorhanden ist.
Re: 1zu220-shop.de - Standort Westheim aktuell
Verfasst: Mo 15. Jun 2026, 21:52
von Ha-Jo-Zett
Trainini hat geschrieben: Mo 15. Jun 2026, 20:15
Moin Michael,
Rechte am Foto für den Ansprucherheber bestanden ja, das ist für das, was sie nachgewiesen haben, unbestritten. Allerdings sind die Rechte entweder nicht exklusiv gewesen, weil das Bild schon vorher an einen anderen lizenziert war (der mir die Rechte zur Veröffentlichung gegeben hat) oder es ist eben nicht exakt dieselbe Aufnahme - wonach es für mich eben aussieht, weil die Aufnahmen nicht mal völlig deckungsgleich sind.
Für mich sieht es ganz danach aus, dass der "Ansprucherheber" wohl nur Inhaber eines einfachen Nutzungsrechts ist (§ 31 Abs. 1 S. 2 UrhG) Das schliesst eine Nutzung durch andere (z. B. Trainini und Jörg) nicht aus (§ 31 Abs. 2 UrhG). Deshalb wohl auch der "Rückzieher" Das einfache Nutzungsrecht kann der Urheber so oft vergeben wie er möchte. Er bleibt dabei der "Herr" über sein Werk.
Beste Grüsse
Ha-Jo
Re: 1zu220-shop.de - Standort Westheim aktuell
Verfasst: Di 16. Jun 2026, 07:12
von jerkel
Ich beschäftige mich mit angeblichen Urheberrechtsverstößen, Widerrufsbutton, Neuregelung des Verpackungsgesetzes, etc. und komme schon kaum noch dazu, für Euch Bilder von Neuauslieferungen zu machen und die normale Arbeit ordentlich auf die Reihe zu bekommen. Ob ich da persönlich weitere Zeit aufwenden möchte, um der Gegenpartei zu zeigen, wer hier im Recht ist, weiss ich nicht wirklich. Ich weiss wann mein Gegner stärker ist. Das kann auch gut nach hinten los gehen. Dann habe ich noch mehr Aufwand damit, ganz zu schweigen von eventuellen Kosten neben meiner wertvollen Zeit. Ich mache lieber Dinge, die mir Freude bereiten. Unbedingt Recht zu bekommen, gehört nicht zu meinen Hauptfreuden. Ich gebe zu, ich gebe lieber mal nach und hake etwas ab, also mich unnötige noch mehr in Rage zu ärgern. Außerdem habe ich mir ja zum 50. Geburtstag vorgenommen, mich nicht mehr zu ärgern

. Dauert ein paar Tage, dann ist es vergessen.
Schauen wir mal, was mein Anwalt dazu meint.
Gruß, Jörg
Re: 1zu220-shop.de - Standort Westheim aktuell
Verfasst: Di 16. Jun 2026, 09:19
von Harald Hieber
Hallo Jörg,
Ich zieh meine Frage nach „Vergeltung“ weiter oben zurück.
Im Grunde hast du recht! Warum wertvolle Lebenszeit für solche Menschen vergeuden, wo es so viel erfreulicheres zu tun gibt.